Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Provisionsvereinbarungen/Maklerverträge können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Abschlusses der jeweiligen Provisionsvereinbarungen/Maklerverträge.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die IMMOBILIEN FRANK (Inh. Frank Brodda, Makler, Seekatzstr. 23, 67549 Worms, Email mail@frankbrodda.com, Telefon 0049 6241 950182, Mobiltelefon 0049 177 8501820), mittels einer eindeutigen Erklärung (bspw. ein mit der Post versandter Brief, Email, Telefax) über den Entschluss, die jeweiligen Provisionsvereinbarungen/Maklerverträge zu widerrufen, informiert werden. Hierfür kann das im Download zur Verfügung gestellte Widerrufsformular verwendet werden, was aber nicht zwingend notwendig ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs

Wenn Provisionsvereinbarungen/Maklerverträge widerrufen werden, hat die IMMOBILIEN FRANK  Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf der jeweiligen Provisionsvereinbarungen/Maklerverträge bei ihr eingegangen ist, die sie zur Erfüllung der Provisionsvereinbarungen/Maklerverträge gegebenenfalls bereits erhalten hat, zurückzuzahlen. Für die jeweiligen Rückzahlungen verwendet die IMMOBILIEN FRANK die Zahlungsmittel, die bei den ursprünglichen Transaktionen eingesetzt wurden, es sei denn, es wäre ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird die IMMOBILIEN FRANK wegen dieser Rückzahlungen Entgelte berechnen.

Sollten Dienstleistungen während der jeweiligen Widerrufsfrist beginnen, so ist der IMMOBILIEN FRANK ein entsprechend angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die IMMOBILIEN FRANK von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich der jeweiligen Provisionsvereinbarungen/Maklerverträge unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum jeweiligen Gesamtumfang der in den jeweiligen Provisionsvereinbarungen/Maklerverträgen vorgesehenen Dienstleistung entspricht.