{"id":18,"date":"2016-07-07T13:51:49","date_gmt":"2016-07-07T13:51:49","guid":{"rendered":"http:\/\/frank-brodda.de\/?page_id=18"},"modified":"2018-06-25T13:32:38","modified_gmt":"2018-06-25T13:32:38","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/frank-brodda.de\/?page_id=18","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h4><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li><strong> Maklervertrag<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Mit Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungst\u00e4tigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen oder Expos\u00e9s, mit Objektbesichtigungen oder der Aufnahme von Verhandlungen Verk\u00e4ufern oder Vermietern\u00a0angebotener Objekte oder diesbez\u00fcglich beteiligte Banken kommen Provisionsvereinbarungen\/Maklervertr\u00e4ge\u00a0mit\u00a0Miet- oder Kaufinteressenten\/Bietern zu den nachfolgenden Bedingungen der hier vorliegenden AGB zustande.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Maklercourtage<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Provisionspflichtig sind folgende Gesch\u00e4fte:<\/p>\n<ul>\n<li>Abschl\u00fcsse mit durch den Makler nachgewiesenen Verk\u00e4ufern, Vermietern, Verp\u00e4chtern (Grundst\u00fccks- oder Hauseigent\u00fcmern, Banken) ohne R\u00fccksicht auf ein bestimmtes Objekt innerhalb eines Jahres nach Abschluss von Provisionsvereinbarungen\/Maklervertr\u00e4gen<\/li>\n<li>Objekte, welche im Rahmen einer Zwangsversteigerung ersteigert werden<\/li>\n<li>Forderungsaufk\u00e4ufe<\/li>\n<\/ul>\n<p>Kommt es aufgrund der T\u00e4tigkeit des Maklers zum Abschluss von Provisionsvereinbarungen\/Maklervertr\u00e4gen, auch wenn dieser \u00fcber Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften oder Angebotsempf\u00e4ngern angeschlossene bzw.\u00a0durch\u00a0diese vermittelte Firmen get\u00e4tigt wird, hat der Makler gegen\u00a0jeweilige K\u00e4ufer einen Anspruch auf eine Abstandszahlung:<\/p>\n<p><strong>Bundesland Baden-W\u00fcrttemberg:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie vom K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer je 3 %<\/li>\n<li>An- und Vermietung vom Mieter und Vermieter: bei Vertr\u00e4gen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Monatsnettomieten, bei Vertr\u00e4gen ab einer Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Monatsnettomieten<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Bundesl\u00e4nder Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie vom K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer je 3 %<\/li>\n<li>An- und Vermietung vom Mieter: bei Vertr\u00e4gen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Monatsnettomieten, bei Vertr\u00e4gen ab einer Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Monatsnettomieten<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Bundesl\u00e4nder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Th\u00fcringen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<ul>\n<li>Ankauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie vom K\u00e4ufer je 6 %<\/li>\n<li>Anmietung vom Mieter: bei Vertr\u00e4gen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Monatsnettomieten, bei Vertr\u00e4gen ab einer Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Monatsnettomieten; bei Vereinbarung einer Mietoption erh\u00f6ht sich die Provision um eine halbe Monatsnettomiete<\/li>\n<\/ul>\n<\/ul>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Pflichten des Maklers<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Makler ist verpflichtet, die jeweilige Dienstleistung\u00a0sach- bzw. fachgerecht zu erf\u00fcllen und hierbei alle sich ergebenden Chancen f\u00fcr einen erfolgreichen Verlauf der Verkaufsbem\u00fchungen zu nutzen, ferner Auftraggeber \u00fcber die Durchsetzbarkeit von\u00a0Preisvorstellungen, ebenso \u00fcber sonstige Angebotsbedingungen nach bestem Wissen und Gewissen aufzukl\u00e4ren. Dar\u00fcber hinaus kann je nach Gr\u00f6\u00dfe der zu ver\u00e4u\u00dfernden Objekte eine individuelle Maklercourtage in beiderseitigem Einvernehmen schriftlich vereinbart werden. Angebotsempf\u00e4nger\u00a0sind verpflichtet,\u00a0entsprechende Vereinbarungen mit K\u00e4ufern zu treffen, falls\u00a0Angebotsempf\u00e4nger nicht selbst K\u00e4ufer sind.\u00a0Angebotsempf\u00e4nger haften in vollem Umfang f\u00fcr den jeweiligen Provisionsanspruch. Die Maklercourtage ist verdient, sobald durch die Vermittlung des Maklers oder aufgrund seines Nachweises der jeweilig gewollte Kaufvertrag oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag (Pachtvertrag, Zuschlag des Gerichtes bei Erstehung im Wege der Zwangsversteigerung o.\u00e4., bei Auslandsobjekten auch Abschluss eines Privatkaufvertrages) zustande gekommen ist bzw. mit Unterzeichnung des Mietvertrages. Miturs\u00e4chlichkeit gen\u00fcgt. M\u00fcssen Objekte\u00a0im Rahmen einer Zwangssteigerung erstanden werden, wird zudem eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> F\u00e4lligkeit der Courtage<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Courtage ist in voller H\u00f6he 14 Tage nach erfolgter Beurkundung\/Zahlung des Zuschlagbetrages, Unterschrift des Miet-\/Pachtvertrages zur Zahlung f\u00e4llig. Andere F\u00e4lligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind. In diesem Fall ist die sp\u00e4teste F\u00e4lligkeit aber auf jeden Fall der Zeitpunkt der Kaufpreisf\u00e4lligkeit.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Nichtausf\u00fchrung eines Vertrages<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Nichtausf\u00fchrung eines zustande gekommenen Vertrages (nachtr\u00e4gliche Wiederaufhebung, Anfechtung wegen Irrtums oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung aus irgendwelchem Rechtsgrund, Nichtzahlung des Kaufpreises) ber\u00fchrt den Provisionsanspruch nicht.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Objektbekanntheit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Sind\u00a0Angebotsempf\u00e4ngern\u00a0nachgewiesene Objekte bereits vorher als verk\u00e4uflich\/mietbar bekannt, sind diese verpflichtet, unter Vorlage schl\u00fcssiger Beweise\u00a0ihre Vorkenntnis umgehend nach Erhalt\u00a0von Verkaufs-\/Vermietungsexpos\u00e9s des Maklers geltend zu machen. Geschieht dies nicht, gilt die Gelegenheit zum Erwerb oder zur Anmietung dieses Objektes als bisher unbekannt. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf den Makler Bezug zu nehmen.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Notarielle Beurkundung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Auftraggeber, Eigent\u00fcmer oder Verk\u00e4ufer m\u00fcssen sich vor Kaufvertragsabschluss unter Angabe der Daten jeweiliger Vertragspartner wie Name, Anschrift und Erreichbarkeit beim Makler vergewissern, ob dieser\u00a0vorgesehene Vertragspartner durch seine T\u00e4tigkeit gefunden und interessiert bzw. zugef\u00fchrt hat. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss\u00a0jeweiliger Kauf-\/Mietvertr\u00e4ge und auf Erteilung einer entsprechenden Vertragsausfertigung. Bei notariellen Kaufvertr\u00e4gen hat der Makler das Recht, in den jeweiligen Kaufvertr\u00e4gen seinen Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit zu beurkunden. Er hat das Recht, bei den jeweiligen\u00a0Beurkundungen anwesend zu sein.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Nachwirkung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Wird ein durch den Makler nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zun\u00e4chst gemietet oder gepachtet, innerhalb von 5 Jahren danach jedoch gekauft bzw. ersteigert, so ist die hierf\u00fcr vereinbarte Courtage abz\u00fcglich der f\u00fcr den ersten Vertrag gezahlten Courtage zu zahlen.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> Doppelt\u00e4tigkeit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Makler ist berechtigt, sowohl f\u00fcr Verk\u00e4ufer als auch f\u00fcr\u00a0K\u00e4ufer t\u00e4tig entgeltlich und uneingeschr\u00e4nkt t\u00e4tig zu sein.<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> Weitergabe<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Alle Angebote in Form von Datenbl\u00e4ttern, Offerten bzw. Expos\u00e9s sind streng vertraulich und nur f\u00fcr Angebotsempf\u00e4nger\/Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden von Angebotsempf\u00e4ngern\/Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, schulden\u00a0Angebotsempf\u00e4nger\/Interessenten die jeweilig\u00a0vereinbarte Maklercourtage in voller H\u00f6he.<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong> Ver\u00f6ffentlichung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Angebotsempf\u00e4ngern ist es ausdr\u00fccklich untersagt, das Objekt und dessen Daten zu ver\u00f6ffentlichen (Internet\/Zeitung etc.) oder werbem\u00e4\u00dfig zu streuen.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong> Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Angaben und Unterlagen zu Objekten basieren auf dem Makler von Auftraggebern\/Dritten erteilten Informationen und werden von ihm jeweils\u00a0nach besten Wissen zusammengestellt. F\u00fcr die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit sowie f\u00fcr verborgene M\u00e4ngel und Risiken oder das Eintreten von Prognosen kann deshalb keine Haftung \u00fcbernommen werden. Vom Makler erstellte Expos\u00e9s dienen lediglich\u00a0zur Vorinformation. Als Rechtsgrundlage gelten allein\u00a0notariell abgeschlossene Kaufvertr\u00e4ge. Die Haftung des Maklers, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, ist auf vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten begrenzt. Eine wirtschaftliche und technische Pr\u00fcfung angebotener Objekte obliegt ausschlie\u00dflich den jeweiligen\u00a0Angebotsempf\u00e4ngern\/Interessenten. Schadenersatzanspr\u00fcche gegen den Makler verj\u00e4hren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, sp\u00e4testens jedoch in 3 Jahren nach Beendigung der Dienstleistung. Die Abtretung von Schadensersatzanspr\u00fcchen durch Auftraggeber bzw. Angebotsempf\u00e4nger\/Interessenten ist ausgeschlossen.<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li><strong> Zwischenverkauf<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Ein Zwischenverkauf bleibt dem Makler und dessen Auftraggebern generell vorbehalten.<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li><strong> Vollmacht<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Dem Makler ist Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in beh\u00f6rdliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Unterlagen von WEG-Verwaltungen zu erteilen.<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li><strong> Salvatorische Klausel<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ung\u00fcltig sein oder werden, so werden die \u00fcbrigen Bestimmungen davon nicht ber\u00fchrt. Die ung\u00fcltige Klausel ist durch eine g\u00fcltige, die dem beabsichtigtem Zweck am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<\/p>\n<ol start=\"15\">\n<li><strong> Schlussbestimmungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zul\u00e4ssig ist Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand Worms.<\/p>\n<p><em>Stand: 08.01.2017<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Maklervertrag Mit Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungst\u00e4tigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen oder Expos\u00e9s, mit Objektbesichtigungen oder der Aufnahme von Verhandlungen Verk\u00e4ufern oder Vermietern\u00a0angebotener Objekte oder diesbez\u00fcglich beteiligte Banken kommen Provisionsvereinbarungen\/Maklervertr\u00e4ge\u00a0mit\u00a0Miet- oder Kaufinteressenten\/Bietern zu den nachfolgenden Bedingungen der hier vorliegenden AGB zustande. 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