Welche Unterlagen werden fur den Verkauf einer Immobilie benötigt?
Der Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen keine alltägliche Handlung.
Die für einen reibungslosen Verkauf benötigten Unterlagen sind nicht immer sofort griffbereit.
Der Immobilienmakler kann bei der Zusammenstellung aller notwendigen Verkaufsunterlagen behilflich sein.
Wohnungs- oder Hausgrundriss
Die Grundrisse des Verkaufsobjekts wird benötigt, um potenziellen Käufern einen Eindruck über die Aufteilung des Immobilienobjektes zu vermitteln.
Auszug Katasteramt (Lage- und Flurkarte)
Dieses Dokument gibt Aufschluss über die genau Lage und die Grenzen des Grundstücks, auf dem sich das Verkaufsobjekt befindet.
Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug wird beim Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie immer benötigt. Aus dem Grundbuchauszug sind die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die auf ihnen liegenden Lasten ersichtlich, ebenso Rechte, die mit dem eingetragenen Eigentum verbunden sind. Benötigt der Käufer eine Finanzierung zum Erwerb des Immobilienobjektes, braucht er zur Vorlage beim jeweiligen Kreditinstitut zur Beleihungsprüfung immer einen aktuellen Grundbuchauszug. Den Grundbuchauszug stellt das für das Verlaufsobjekt zuständige Grundbuchamt oder Katasteramt aus. Es besteht die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug online anzufordern.
Wohnflächenberechnung
Die Wohnflächenberechnung informiert einen Immobilienkäufer über verfügbare Nutz- und Wohnflächen einer Immobile. Sie hilft ihm auch, den exakten Wert der Immobilie zu berechnen und ggf. mit dem geforderten Kaufpreis zu vergleichen.
Teilungserklärung (Eigentumswohnungen)
Der Käufer einer Eigentumswohnung und eventuell seine finanzierende Bank benötigen regelmäßig die sogenannte Teilungserklärung. Die Teilungserklärung zeigt, welchen Miteigentumsanteil der Eigentümer einer Immobilie an gemeinschaftlichen Räumen und Plätzen wie beispielsweise Kelleräume und Tiefgaragen hat. Dieses Dokument sollte ein Verkäufer bereits in den Unterlagen haben, da es die Grundlage zur Anlage des Grundbuches beim zuständigen Grundbuchamt ist.
Wirtschaftsplan / Nebenkostenabrechnungen (Eigentumswohnungen)
Potenzielle Käufer möchten immer wissen, welches Hausgeld neben ihren eventuell zu zahlenden monatlichen Finanzierungraten auf sie zukommt. Das Hausgeld ergibt sich aus den Nebenkostenabrechnungen und den Wirtschaftsplänen. Es gibt unter anderem Auskunft daruber, welche Nebenkosten in welcher Höhe in ihm enthalten sind. Ist beispielsweise in dem Hausgeld nur ein geringer Heizkostenabschlag enthalten, muss der neue Eigentümer damit rechnen, am Ende eines Wirtschaftsjahres höhere Nebenkostennachzahlungen leisten zu müssen. Die Wirtschaftspläne geben auch Auskunft uber die von der Eigentümergemeinschaft angesparten Instandhaltungsrücklagen. Je höher diese Rücklagen sind, desto höher ist auch der Wert Ihrer Immobilie. Außerdem möchten potenzielle Käufer wissen, ob genug Geld zur Verfügung steht, um anstehende Sanierungen abzudecken. Steht beispielsweise ein neues Dach an, ist oftmals neben den mit dem monatlich gezahlten Hausgeld angesparten Instandhaltungsrücklagen eine zusätzliche Sonderumlage notwendig. Kein Käufer möchte gerne im Nachhinein damit uberrascht werden, dass er neben dem Kaufpreis und den Nebenkosten noch zusätzlich eine höhere Summe in die Instandhaltungsrücklagen einzahlen soll.
Gebäudeversicherungsnachweis
Ohne Gebäudeversicherungsnachweis wird keine Bank eine Immobilie finanzieren. Der Käufer einer Immobilie benötigt sie daher auf jeden Fall.
Energieausweis
Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist jeder Immobilienverkäufer verpflichtet, einem Interessenten einen aktuellen Energieausweis bzw. Energiepass vorzulegen. Auch der Immobilienmakler benötigt den Energieausweis, um die darin enthaltenen Daten in die Immobilienanzeige aufnehmen zu können. Verkäufer einer Eigentumswohnung sollten den Energieausweis auf jeden Fall in den Unterlagen bereit halten. Der Immobilienmakler ermittelt beim Verkauf eines Hauses oder anderweitigen Einzelobjektes für den Verkäufer nicht nur den genauen Wert der Immobilie, sondern besorgt auch den Energieausweis, falls er noch nicht vorliegt. Beides ist für den Verkäufer kostenlos.
Aufstellung von Renovierungsmaßnahmen
Eine Aufstellung aller in der letzten Zeit durchgeführten oder (bei Eigentümergemeinschaften) geplanten Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen wie ein neues Dach oder eine neue Heizung ist auf jeden Fall hilfreich.