Makleralleinauftrag

Warum ist die Erteilung eines Makleralleinauftrag sinnvoll?

Mit Makleralleinauftrag wird der Immobilienmakler für die gesamte Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen zu einem guten Abschluss des Immobiliengeschäfts verpflichtet.

Hierzu gehören beispielsweise angemessene Werbemaßnahmen und eine marktgerechte Präsentation des Objektes auf eigene Kosten.

Der Auftraggeber verzichtet darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten.

Der Makler mit Alleinauftrag stellt sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse oder sein Wissen um die Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst des Kunden.

Ohne Makleralleinauftrag gestaltet sich die allgemeine Auftragssituation sehr viel freier in der Handhabung, da der Makler zu keinen besonderen Aktivitäten verpflichtet ist, um den Auftragsabschluss zu forcieren. Es genügt, wenn er einfach abwartet, ob sich zufällig ein passender Interessent meldet.

Auch ist beim Allgemeinen Maklerauftrag die parallele Beauftragung verschiedener Makler möglich, was für die Käuferseite am Ende bedeuten könnte, mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen.

Da nicht direkt nachvollziehbar ist, welche verschiedenen Werbemaßnahmen die einzelnen Makler getroffen haben, besteht für die häufig angebotene Immobilie zudem das Risiko des „Ladenhüter-Flairs“ mit eventuell wechselndem Preisniveau.

Also für einen erfolgreichen Abschluss des Immobiliengeschäfts besser nicht auf die Erteilung eines Makleralleinauftrages verzichten …