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Werden Sie Tipp-Geber!
Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Wenn Sie dem Immobilienmakler einen entsprechenden Kontakt vermitteln, stellt der sich dem Interessenten vor. Bei einem erfolgreichen Abschluss eines Kaufvertrages oder eines Mietvertrages erhalten Sie Ihre Tipp-Geber-Provision der Provision.
Auf welcher Grundlage werden Sie Tipp-Geber?
Der Tipp-Geber übernimmt, ohne dass für ihn weitere Verpflichtungen entstehen, die Aufgabe, für den Immobilienmakler Kontakte herzustellen und gegebenenfalls Beratungstermine zu vereinbaren. Wichtig ist, dass die Kontaktpersonen in jedem Fall der Weitergabe ihrer Daten an den Immobilienmakler schriftlich zugestimmt haben. Für Den Tipp-Geber entstehen keinerlei Verpflichtungen. Kundenberatung und Vertragsabschlüsse obliegen nur dem Immobilienmakler allein.
Was ist die Voraussetzung für die Tipp-Geber-Provision?
Der Tipp-Geber erhält für abgeschlossene Kaufverträge, die aufgrund seiner Empfehlung oder Terminvereinbarung zustande gekommen sind, vom Immobilienmakler eine Tipp-Geber-Provision entsprechend den Tipp-Geber-Konditionen in der jeweils geltenden Fassung.
Wie hoch ist die Tipp-Geber-Provision?
Der Tipp-Geber vermittelt einen Interessenten zum Immobilienmakler. Der Immobilienmakler zahlt dem Tipp-Geber für einen erfolgreichen Vertragsabschluss unter 350.000,00 Euro Verkaufspreis eine Tipp-Geber-Provision in Höhe von 500,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und für eine n erfolgreichen Vertragsabschluss über 350.000,00 Euro Verkaufspreis eine Tipp-Geber-Provision in Höhe von 1.000,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wann wird die Tipp-Geber-Provision fällig?
Die Tipp-Geber-Provision ist zur Auszahlung fällig, wenn der Immobilienmakler über seine eigene Provision verfügen kann.
Wie Sie Tipp-Geber werden?
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Stand: 25.05.2018